Der Bezirkschülersprinz wird durch sportliches Schießen ermittelt, bei dem jeder Teilnehmer 3 Wertungsschüsse in der Anschlagsart stehend-augelegt innerhalb von 5 Minuten abgeben muss.
Die Bezirksschülerprinzen sind berechtigt zur Teilnahme am Diözesanschülerprinzenschiessen. Beim Diözesanjungschützentag werden dann die jeweiligen Diözesanmajestäten aus den Diözesen ermittelt.
Dabei erfolgt dann die Qualifikation zum Bundeschülersprinzenschießen.