Der Bezirksprinz wird durch sportliches Schießen ermittelt, bei dem jeder Teilnehmer 3 Wertungsschüsse in der Anschlagsart stehend-freihand innerhalb von 5 Minuten abgeben muss.
Die Bezirksprinzen sind berechtigt zur Teilnahme am Diözesanprinzenschiessen. Beim Diözesanjungschützentag werden dann die jeweiligen Diözesanmajestäten aus den Diözesen ermittelt.
Dabei erfolgt dann die Qualifikation zum Bundesprinzenschießen.